Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regesto
Reintegrazione nello stato anteriore, art. 47 LBI.
In applicazione analogica dell'art. 101 cpv. 1 CO, la colpa del mandatario del richiedente e quella delle persone ausiliarie di quest'ultimo vanno assimilate alla colpa del richiedente (consid. 1).
Il termine previsto dall'art. 113 LBI non può essere prorogato (consid. 2).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: art. 47 LBI, art. 101 cpv. 1 CO, art. 113 LBI