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Regeste

Vermieten von Werkexemplaren - Vergütungsanspruch (Art. 13 Abs. 1 URG und Art. 3 URG).
Die Verjährungsfrist für den Vergütungsanspruch beträgt fünf Jahre.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 13 Abs. 1 URG, Art. 3 URG

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