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Regeste
Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO; materielle Rechtskraft; Präklusion.
Nicht im Dispositiv enthaltene Feststellungen zu präjudiziellen Rechtsverhältnissen und zu sonstigen Neben- und Vorfragen erwachsen nicht in materielle Rechtskraft. Ausgenommen ist der nur in der Begründung zum Ausdruck kommende Entscheid über eine vom Gericht behandelte Verrechnungsforderung (E. 5.3).
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Referenzen
Artikel: Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO