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Regeste

Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 aMWSTG; subjektive Steuerpflicht und Vorsteuerabzugsberechtigung von Flugzeug-Eigentümergesellschaften; Steuerumgehung; Praxisänderung.
Bei Flugzeug-Eigentümergesellschaften ist zunächst zu prüfen, ob die Gesellschaft subjektiv steuerpflichtig ist und inwieweit ihre Leistungen als gewerbliche Tätigkeit gelten können, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, bevor sich die Frage der Steuerumgehung stellt (Praxisänderung; E. 5). Befördert die Gesellschaft den wirtschaftlich Berechtigten oder ihm nahe stehende Personen zu privaten Zwecken, stellt dies grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit dar. In Anlehnung an die aktuelle Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung bleibt eine solche private Nutzung jedoch unschädlich, wenn sie 20 % der Gesamtnutzung des Flugzeugs nicht übersteigt (E. 6.2). Daraus resultiert kein Widerspruch zur "weiten Auslegung" des Tatbestandes der subjektiven Mehrwertsteuerpflicht und zum Postulat der Wettbewerbsneutralität (E. 6.3). Anwendung dieser Grundsätze auf den konkreten Fall (E. 6.4-6.6).