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Regeste

Haftung des Tierhalters (Art. 56 OR). Natur der Haftung, Entlastungsbeweis (Erw. 1). Adäquater Kausalzusammenhang (Erw. 2), Mitverschulden des Verletzten (Erw. 3).
Art. 46 Abs. 1 OR. Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens bejaht, obschon das vom Verletzten geleitete Unternehmen sich nach dem Unfall normal weiterentwickelte (Erw. 6).
Genugtuung (Erw. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 56 OR, Art. 46 Abs. 1 OR