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Regeste

Unpfändbare Berufswerkzeuge gemäss Art. 92 Ziff. 3 SchKG.
Eine Schreibmaschine ist heutzutage für einen Geschäftsreisenden, der, und sei es auch nur nebenbei, ein selbständiges kaufmännisches Gewerbe betreibt, ein unentbehrliches Arbeitsgerät und, sofern er dieses Nebenerwerbes für seinen Lebensunterhalt bedarf, unpfändbar.

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Artikel: Art. 92 Ziff. 3 SchKG