Regeste
Scheidung wegen Ehebruchs.
Abweisung der Klage wegen Zustimmung zum Ehebruch (Art. 137 Abs. 3 ZGB).
Zustimmung durch schlüssiges Verhalten.
Widerruf der Zustimmung durch Einleitung der Scheidungsklage?
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 137 Abs. 3 ZGB