Regeste
Art. 944 Abs. 1 OR und 117 HRegV.
Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen Registerbezirk.
Voraussetzungen, unter welchen ein örtlicher Hinweis in der Firma trotz Sitzverlegung beibehalten werden darf.
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Artikel: Art. 944 Abs. 1 OR