Regeste
Verwertung im Konkurs.
Unter welchen Voraussetzungen können Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung über Verwertungsmassnahmen (Art. 253 Abs. 2 SchKG) durch Beschwerde angefochten werden? Wegen Ermessensmissbrauchs gesetzwidriger Freihandverkauf?