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Regeste

Art. 114 Abs. 2 und 132 OG. Fälle, in denen das Eidg. Versicherungsgericht materiell entscheidet, wenn dem kantonalen Entscheid ein wesentlich formeller Annullierungsgrund anhaftet.
Art. 13 Abs. 1 lit. a und 17 Abs. 1 AlVG. Ein im Ausland wohnhafter Arbeitnehmer ist nicht versicherungsfähig, selbst wenn er Grenzgänger ist (Bemerkung de lege ferenda).

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Referenzen

Artikel: Art. 114 Abs. 2 und 132 OG