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Regeste

Erwerb von Grundstücken in Fremdenverkehrsorten durch Personen im Ausland. Bewilligungssperre, Ausnahmen. Art. 7 Abs. 1 lit. b BewB, Art. 4 Abs. 1 lit. c BRB vom 21. Dezember 1973 über den Erwerb von Grundstücken in Fremdenverkehrsorten durch Personen im Ausland.
1. Die in Art. 4 Abs. 1 lit. c BRB vorgesehene Ausnahme von der Bewilligungssperre betrifft ausschliesslich Grundstücke, die dem Verkäufer als Zweitwohnung dienen. Die Ausnahmebestimmung ist nicht anwendbar, wo das Grundstück die ständige oder hauptsächliche Wohnstätte des Verkäufers ist (Erw. 1, 2).
2. Eine unzumutbare, nicht anders abwendbare Härte im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. c BRB kann auch auf gesundheitlichen Gründen beruhen. Würdigung der im vorliegenden Fall geltend gemachten medizinischen und finanziellen Gründe (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 7 Abs. 1 lit. b BewB