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Regeste

Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung.
Das Erstellen und Vorlegen eines simulierten Vertrages zum Zweck der Erlangung eines Kredits erfüllt den Tatbestand der Falschbeurkundung nicht (E. 5c/cc).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 251 Ziff. 1 StGB