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Regeste
Art. 4 BV; willkürliche Anwendung kantonalen Rechts im Verfahren betreffend Vollstreckung eines ausländischen Urteils.
Es ist willkürlich, die rechtmässige Zustellung eines Urteils im Ausland unter Verzicht auf Beibringung des Beweises zu vermuten, wenn insbesondere von diesem die Beachtung des vom kantonalen Recht ausdrücklich vorbehaltenen schweizerischen ordre public abhängt.
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Referenzen
Artikel: Art. 4 BV