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Regeste

Art. 36 Abs. 2 Satz 1 SVG; Art. 1 Abs. 8 und 15 Abs. 3 Satz 1 VRV.
1. Begriff der Strassenverzweigung (Erw. 1).
2. Die Fahrzeuge, die auf grossen Durchgangsstrassen verkehren, naben den Vortritt vor denjenigen, die aus Seitenstrassen und -wegen einmünden, die offenkundig ohne praktische Verkehrsbedeutung sind (Erw. 2).
3. Der vortrittsberechtigte Fahrer darf sich darauf verlassen, dass sein Recht respektiert werde, ausser wenn konkrete Anzeichen für dessen Verletzung bestehen; um sich der Situation zu vergewissern, genügt es, dass er einen kurzen Blick nach links wirft, sobald für ihn die Sicht nach dieser Seite frei wird (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 36 Abs. 2 Satz 1 SVG