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Regesto
Art. 111 CO; estensione dell'obbligo di sostanziare in caso di richiesta di pagamento della somma garantita.
Con riferimento al verificarsi del caso garantito vige una concezione strettamente formalistica che si fonda esclusivamente sul tenore della clausola di garanzia (consid. 3.4). Il beneficiario non è obbligato a sostanziare la realizzazione del caso di garanzia in maniera più estesa di quanto previsto dal testo della clausola (consid. 3.5).
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Referenzen
Artikel: Art. 111 CO