Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 163 Ziff. 1 Abs. 3, 253 StGB.
Der Schuldner, der im Konkurs Forderungen gegen sich vortäuscht und anerkennt, macht sich des betrügerischen Konkurses im Sinne von Art. 163 Ziff. 1 Abs. 3 StGB schuldig und nicht auch der Erschleichung einer falschen Beurkundung gemäss Art. 253 StGB.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 163 Ziff. 1 Abs. 3, 253 StGB, Art. 163 Ziff. 1 Abs. 3 StGB