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Regeste
Art. 292 StGB; Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen.
Die mit einer Strafdrohung versehene Anordnung des Betreibungsamtes gegenüber einem Dritten, dem das Amt die Verwaltung eines Grundstücks übertragen hat, ist keine Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB, und diese Bestimmung ist daher insoweit nicht anwendbar (E. 3).
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Referenzen
Artikel: Art. 292 StGB