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Regeste

Genugtuung wegen Ehestörung (Art. 28 ZGB, Art. 49 OR).
Zulässigkeit und Voraussetzungen der Klage eines Ehegatten gegen die Drittperson, mit welcher der andere Ehegatte ehewidrige Beziehungen unterhält, auf Leistung einer Geldsumme als Genugtuung.

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Referenzen

Artikel: Art. 28 ZGB, Art. 49 OR