Regeste
Bundesgesetz über die Spielbanken, Bewilligungspflicht für das Aufstellen von Geldspielapparaten, Widerruf einer Bewilligung (Bestätigung der Rechtsprechung).
1. Unzulässigkeit eines Spielapparates, der sich für das Glücksspiel eignet und vom Aufsteller leicht manipuliert werden kann (Erw. 3 und 4).
2. Widerruf einer - hier durch ein früheres Urteil des Bundesgerichtes erteilten - Bewilligung, Voraussetzungen (Erw. 2 und 5). Liquidationsfrist (Erw. 6).