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Regeste
Gerichtsstand der Widerklage (Art. 6 Abs. 1 und Art. 38 GestG ; Art. 30 Abs. 2 BV).
Erfordernis der Konnexität mit der Hauptklage nach Art. 6 GestG; blosse Verrechenbarkeit der streitigen Ansprüche genügt nicht (E. 3).
Vereinbarkeit des nach Art. 38 GestG massgebenden kantonalen Widerklagegerichtsstandes mit Art. 30 Abs. 2 BV (E. 4).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 30 Abs. 2 BV,
Art. 6 Abs. 1 und