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Regeste

Trennung italienischer Ehegatten; Unterhaltsansprüche.
Die Unterhaltsansprüche getrennter italienischer Ehegatten beurteilen sich seit dem Inkrafttreten des neuen italienischen Scheidungsgesetzes nach Art. 160 Abs. 2 ZGB.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 160 Abs. 2 ZGB