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Regeste
Vorkaufsrecht an einem realen Teil eines Grundstücks.
Form des Vorkaufsvertrags (Art. 216 OR).
Vormerkung eines solchen Rechts im Grundbuch (Art. 681 ZGB).
Notwendiger Vertragsinhalt.
Genügende Bezeichmmg des Grundstücksteils, auf den das Vorkaufsrecht sich bezieht? Ausübung des Vorkaufsrechts im Falle, dass nicht bloss dieser Teil, sondern das ganze Grundstück verkauft wird.
Wie bestimmt sich in einem solchen Falle der vom Berechtigten zu bezahlende Preis? Richterliche Zusprechung des Eigentums an den Berechtigten?
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 216 OR, Art. 681 ZGB