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Art. 5 Ziff. 3 EMRK, Untersuchungshaft.
Auch ein ausserordentlicher zürcherischer Bezirksanwalt verfügt über die erforderliche Unabhängigkeit, um als Beamter mit richterlichen Funktionen im Sinne von Art. 5 Ziff. 3 EMRK zu amten.
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Artikel: Art. 5 Ziff. 3 EMRK