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Regeste
Art. 961 Abs. 3 ZGB; Art. 145 Abs. 1 und Art. 263 ZPO ; Bauhandwerkerpfandrecht; Berechnung der Klagefrist.
Der Fristenstillstand nach Art. 145 Abs. 1 ZPO gilt nicht für die Frist, welche das Gericht zur Erhebung der Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts ansetzt (E. 2).
Inhalt
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Referenzen
Artikel:
Art. 145 Abs. 1 und