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Regeste
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; negative Feststellungsklage; "ne ultra petita partium" (Art. 190 Abs. 2 lit. c IPRG).
Keine Verletzung des Grundsatzes "ne ultra petita partium" liegt darin, dass ein Schiedsgericht, das über eine als unbegründet erachtete negative Feststellungsklage entscheidet, im Urteilsdispositiv die Klage nicht abweist, sondern das Vorhandensein des streitigen Rechtsverhältnisses feststellt.
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Referenzen
Artikel: Art. 190 Abs. 2 lit. c IPRG