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Regeste
Entzug des Führerausweises.
1. Führerausweise, die von einer ausländischen Behörde ausgestellt worden sind, können in der Schweiz nicht entzogen werden. Dem Inhaber eines ausländischen Ausweises kann jedoch das Recht aberkannt werden, von seinem Ausweis in der Schweiz Gebrauch zu machen.
2. Zuständigkeit zur Anordnung der Administrativmassnahme, wenn der Betroffene keinen Wohnsitz in der Schweiz hat.
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