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Regesto
Art. 52 cpv. 2, art. 217 PPF.
Un reclamo ai sensi degli art. 52 cpv. 2 e 217 PPF contro una decisione del Ministero pubblico federale in materia di carcere preventivo va presentato, analogamente a quanto stabilito dall'art. 28 cpv. 3 DPA, entro tre giorni con atto scritto contenente le conclusioni e i motivi.
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: art. 28 cpv. 3 DPA