Regeste
Kantonales Beamtenrecht. Willkür.
1. Versetzung im Amte nach waadtländischem Recht. Rechtsnatur und Folgen (Erw. 1).
2. Eine Disziplinaruntersuchung kann, auch ohne dass irgendwelche Disziplinarfehler vorliegen, zur Versetzung des Beamten führen auf Grund einer kantonalen Gesetzesbestimmung, welche diese Massnahme zulässt, sofern die Bedürfnisse des Dienstes oder die Organisation der Arbeit es erfordern (Erw. 2-5).