Regeste
Verantwortlichkeitsklage eines Gläubigers gegen die Organe einer konkursiten Aktiengesellschaft; Art. 754, 756 Abs. 2 OR .
Soweit der Gläubiger die Klage aus dem Recht der Gesellschaft ableitet, kann ihm nicht sein eigenes Mitverschulden entgegengehalten werden (E. 4b).