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Regeste
Art. 95 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 3 AVIG , Art. 207 SchKG: Begriff des Zivilprozesses; Wirkungen der Konkurseröffnung.
- Beim Verfahren um Rückerstattung zu Unrecht ausbezahlter Arbeitslosentaggelder handelt es sich um einen Zivilprozess im Sinne von Art. 207 SchKG (Erw. 3c).
- Einstellung eines solchen Prozesses im Klage- bzw. Beschwerdeverfahren. Stillstand einer laufenden Rechtsmittelfrist (Erw. 3d).
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 207 SchKG,
Art. 95 Abs. 1 und