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Regeste
Art. 85a Abs. 2, Art. 173 Abs. 1 und Art. 189 Abs. 2 SchKG ; vorläufige Einstellung der Wechselbetreibung, Aussetzung des Konkurses.
Art. 85a SchKG ist anwendbar in der Wechselbetreibung (E. 3.1).
Verhältnis zwischen der vorläufigen Einstellung der Betreibung (Art. 85a Abs. 2 SchKG) und der Aussetzung des Konkurses (Art. 173 Abs. 1 SchKG; E. 3.2).
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 85a Abs. 2,