Regeste
Rechtsverzögerung.
Bestehen auf einem Konkursamt wegen Personalmangels Geschäftsrückstände, so soll die kantonale Aufsichtsbehörde Massnahmen anordnen. Im vorliegenden Fall hätte sie, gestützt auf kantonales Recht, auf der Beiziehung von Angestellten bestehen und dafür sorgen können, dass ein Gesuch um Verlängerung der Frist für die Beendigung des Konkursverfahrens vorgelegt wird. Sodann hätte sie das Konkursamt einladen können, das verzögerte Konkursverfahren innert nützlicher Frist abzuschliessen (E. 2).
Der Kanton, welcher die Organisation des Betreibungs- und Konkurswesens in personeller Hinsicht vernachlässigt, macht sich unter Umständen haftpflichtig (E. 3).