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Regeste

Internationales Privatrecht, Rechtswahl, Verrechnung.
Voraussetzungen für die Annahme einer nachträglichen Rechtswahl der Parteien durch konkludentes Verhalten.
Rückweisung in analoger Anwendung von Art. 60 Abs. 1 lit. c OG, wenn auf Grund des angefochtenen Urteils nicht entschieden werden kann, welchem Recht die zur Verrechnung verstellte Forderung untersteht.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 60 Abs. 1 lit. c OG