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Regeste
Sachbeschädigung;
Art. 145 Stgb.
Das Anbringen eines Klebezettels auf der Windschutzscheibe eines Automobils, der nur mit Hilfe Dritter entfernt werden kann und der dem Lenker die normale Sicht nimmt, ist Sachbeschädigung im Sinne von Art. 145 StGB.
Referenzen
Artikel:
Art. 145 Stgb