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Regeste
Versicherungsvertrag; Auslegung einer Ausschlussklausel bei einer kollektiven Taggeldversicherung (
Art. 33 VVG).
Zigaretten gelten im täglichen Sprachgebrauch nicht als Droge. Krankheiten, welche auf übermässigen Zigarettenkonsum zurückzuführen sind, rechtfertigen keinen Versicherungsausschluss.
Referenzen
Artikel:
Art. 33 VVG