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Regeste

Art. 314 Abs. 2 ZGB.
Gegenstand des Beweises und Verteilung der Beweislast.
Anwendung der Beweisregeln auf den Fall, dass der Dritte, der der Kindsmutter beigewohnt hat, sich nach kantonalem Prozessrecht weigern kann, sich einer Blutgruppenuntersuchung zu unterziehen, und von dieser Befugnis Gebrauch macht.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 314 Abs. 2 ZGB

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