Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 276 und 285 ZGB; Kindesunterhalt; Überschussverteilung bei Kindern nicht verheirateter Eltern.
Zusammenfassung der Rechtsprechung zur zweistufig-konkreten Methode mit Überschussverteilung (E. 2.4-2.6). Ist nur der eine Elternteil unterhaltspflichtig, findet die Rechnung zwischen ihm und den unterhaltsberechtigten Kindern statt. Ein nach Deckung des familienrechtlichen Existenzminimums verbleibender Überschuss wird auf ihn (grosser Kopf) und die Kinder (kleine Köpfe) verteilt (E. 2.7).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 276 und 285 ZGB