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Regeste

Art. 264 StGB, Tierquälerei.
1. Begriff der Misshandlung (Erw. 2 lit. a-c);
2. Ist die Misshandlung auch strafbar, wenn sie fahrlässig begangen wird? (Erw. 2 lit. d);
3. Fahrlässige Misshandlung eines Hundes durch einen Automobilisten, der das neben dem Fahrzeug einherspringende Tier durch einen Schwenker verscheuchen will und es dabei anfährt und verletzt (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 264 StGB