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Regeste

Art. 5 Abs. 2 lit. a Arbeitsgesetz.
Eine Rohrleitungsanlage zur Beförderung von Erdöl ist ein Betrieb für die Übertragung von Energie. Eine dazu gehörende Druckreduzierstation kann einen industriellen Betrieb im Sinne der erwähnten Bestimmung darstellen.