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Regeste
Art. 26 Abs. 1 AlVG, Art. 15 Abs. 1 AVIG: Vermittlungsfähigkeit.
Die in BGE 110 V 208 Erw. 1 aufgestellten Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit beendet wird; Voraussetzungen dafür.
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