Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Art. 206 SchKG.
Nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven kann die Grundpfandverwertung am Ort der gelegenen Sache wiederaufgenommen werden.
Referenzen
Artikel:
Art. 206 SchKG