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Regeste
Art. 125 ZGB; Unterhaltsbeitrag zugunsten eines Ehegatten.
Grundsätze zur Bestimmung der Unterhaltsverpflichtung zugunsten eines Ehegatten; Grad der Selbständigkeit des anspruchsberechtigten Ehegatten (E. 2).
Festlegung der Höhe des Unterhaltsbeitrages; Ermessensspielraum des Richters (E. 3).
Referenzen
Artikel:
Art. 125 ZGB