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Regeste
Betrügerische Begründung des Versicherungsanspruchs (
Art. 40 VVG).
Das Rücktrittsrecht des Versicherers beschränkt sich auf denjenigen Vertrag, mit dem die betrügerische Anspruchsbegründung in Zusammenhang steht (E. 2).
Referenzen
Artikel:
Art. 40 VVG