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Regeste

Art. 26 Abs. 1 BVG, Art. 15 Abs. 2 BVG i.V.m. Art. 12 lit. j BVV 2; Art. 104 OR; reglementarische Regelung des Verzugszinssatzes.
Eine reglementarische Regelung des Verzugszinssatzes darf den BVG-Mindestzinssatz nicht unterschreiten (E. 7.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 26 Abs. 1 BVG, Art. 15 Abs. 2 BVG, Art. 12 lit. j BVV 2, Art. 104 OR