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Regeste
Art. 60 VwVG, Art. 101 lit. a und b OG ; Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Praxisänderung).
Wo die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid in der Hauptsache ausgeschlossen ist, steht dieses Rechtsmittel nach dem Grundsatz der Einheit des Prozesses ( Art. 101 lit. a und b OG ) auch nicht gegen Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 60 VwVG zur Verfügung.
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Referenzen
Artikel:
Art. 60 VwVG,