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Regeste

Art. 173 ff. ZGB; Zwangsvollstreckungsverbot unter Ehegatten.
Die Parteientschädigung, die dem Ehemann im Anfechtungsprozess um die Vaterschaft des von der Ehefrau geborenen Kindes zugesprochen worden ist, untersteht dem Verbot der Zwangsvollstreckung.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 173 ff. ZGB