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Regeste

1. Auslegung eines Beschwerdeantrages (Erw. 1 und 4).
2. Hinterlegung der Betreibungssumme durch einen Dritten zur Abwendung einer bevorstehenden Pfändung. Ist dieser Zweck gegenstandslos geworden, so ist der hinterlegte Betrag zurückzugeben. Das Betreibungsamt darf ihn nicht einem andern als dem vom Hinterleger verfolgten Zwecke widmen. (Erw. 2 und 3).