Regeste
Art. 148 StGB; Betrug; Täuschung über Tatsachen; Irrtum; Bereicherungsabsicht; Mittäterschaft.
1. Auch Unmögliches oder wissenschaftlich Umstrittenes kann als "falsche Tatsache" vorgespiegelt werden (E. 3b).
2. Auch eine Urteilsunfähige kann betrogen werden (E. 3c, Bestätigung der Rechtsprechung).
3. Begriff und Funktion der Bereicherungsabsicht (E. 4b).
4. Mittäterschaft von vier geschäftsführenden Aktivmitgliedern eines Vereins (E. 5, Bestätigung und Konkretisierung der Rechtsprechung).