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Regeste

Anforderungen an den Berufungsantrag, Art. 55. Abs. 1 lit. b OG.
Erfordernis der genauen Angabe der verlangten Änderung (Erw. 2).
Voraussetzungen, unter denen ein blosser Eventualantrag auf Rückweisung genügt (Erw. 3).