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Regesto
Art. 3 cpv. 3 LAMI.
Al frontaliero - equiparato agli altri assicurati per quanto concerne le quote - spettano le prestazioni anche per provvedimenti presi all'estero, al suo luogo di residenza o nelle vicinanze, se il trattamento in Svizzera non può essere preteso o se un'ospedalizzazione - in quanto necessaria - non vi sia possibile per ragioni mediche.
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 3 cpv. 3 LAMI